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Care China Business

  • Prämienübersicht
    Männer Frauen Kinder bis zu 21 Jahren
    95 € pro Monat 170 € pro Monat 80 € pro Monat
  • Personenkreis
    Versicherbar sind chinesische Staatsbürger, die sich vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, den Ländern der Europäischen Union, der Schweiz, Liechtenstein oder den Schengen-Staaten aufhalten. Versicherungsfähig sind Personen bis zum vollendeten 64. Lebensjahr.
  • Versicherungsdauer
    Die Mindest-Vertragslaufzeit im Tarif Care China Classic beträgt 3 Monate. Die Höchstversicherungsdauer für Reisen in die Bundesrepublik Deutschland beträgt inklusive aller Verlängerungen maximal 60 Monate. Für Reisen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann die Versicherung zunächst nur für einen Zeitraum von bis zu 60 Monaten abgeschlossen werden und kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Versicherers jeweils um weitere 60 Monate verlängert werden.
  • Geltungsbereich
    Bundesrepublik Deutschland, Österreich, die Ländern der Europäischen Union, die Schweiz, Liechtenstein und die Schengen-Staaten
  • Alle Leistungen auf einem Blick
    • ambulante Heilbehandlung beim Arzt
    • stationäre Behandlung im Krankenhaus (einschließl. Anschlussheilbehandlung)
    • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie privatärztliche Behandlung (max. bis zur Höhe der GOÄ)
    • ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
    • Brillengläser und Brillenfassungen oder Kontaktlinsen max. bis insgesamt 100,- EUR
    • Schwangerschaftsuntersuchungen/-behandlungen, Entbindung (nach Ablauf der Wartezeit)
    • ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen
    • ärztlich verordnete Krankentransporte
    • Überführungkosten bei Tod/Bestattungskosten bis 10.000 EUR
    • schmerzstillende Zahnbehandlung und Reparatur von vorhandenem Zahnersatz zu 100%
    • medizinisch notwendiger Zahnersatz zu 80% bis maximal 1.000,- EUR innerhalb eines Versicherungsjahres (nach Ablauf der Wartezeit)
    • ärztlich verordnete Hilfmittel nach einem Unfall
    • medizinisch sinnvoller Rücktransport
    • direkte Leistungsabwicklung mit Ärzten, Kliniken etc. durch Behandlungsscheine (nur in D/AUT)
    • Keine Selbstbeteiligung