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News

2011.06.24
CTG feiert sein 20. Geburtstagmehr

2011.06.20
Chinesische Volkszeitung veröffentlicht Sonderbericht über 20.Geburtstag von CTG;mehr

2010.08.01
Ausflug Rhein-Mainmehr

2010.02.12
CTG bekommt Agent von chinesische IPTV ;mehr

2009.10.15
China, als Ehrengast der Frankfurter Buchmesse, CTG ist auch dran beteiligt.mehr

2009.09.15
CTG organisiert erfolgreich die Probefahrt von Citroen C5 Serie an dem Nürnberger Ring.mehr

2009.08.21
Als Geschäftspartner ist CTG herzlichen eingeladen zu der 10 Jahresfeier der Care Concept. mehr

2009.05.01
Reiseversicherung - Care Europe: Unter 70 Jahre alt, 19€/monat, man kann auch dran beteiligen wenn man über 80 Jahre alt ist.mehr

2008.07.01
Reise quer durch Deutschland, als unsere Versicherungskunden bekommen Sie 10 Euro Rabatt von uns.mehr

2008.06.25.
Neu Produkt von unsere Versicherung, neue Tarife für Leuten die über 80 Jahre alt ist mehr

Visum

Merkblatt zur Beantragung eines Visums für die Volksrepublik China

Öffnungszeit: von 9:00 bis 12:00

Annahme bis 11:30

Allgemeine Wichtig Hinweise:

1. Das Generalkonsulat der Volksrepublik China in Frankfurt am Main bearbeitet Anträge aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.

2. Die zuständigen Konsuln sind berechtigt, die Gültigkeits- und Aufenthaltsdauer sowie die Anzahl der Einreisen gemäß den chinesischen Gesetzen und Vorschriften festzulegen, Anträge zurückzuweisen, bzw. ein bereits ausgestelltes Visum zu ändern oder aufzuheben, ohne hierfür Gründe anführen zu müssen. Die Beantragung eines Visums per Postweg ist nicht möglich. Anträge aus den Konsularbezirken müssen persönlich oder in Vertretung (durch Bekannte, Reisebüros oder Visaagenturen) eingereicht und abgeholt werden. Eine vorhergie Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Alle eingereichten Papiere verbleiben in der Konsularabteilung.

3. Ab dem Ausstellungsdatum ist das Visum 90 Tage gültig. Es wird empfohlen, etwa 50 Tage vor Reiseanritt den Antrag zu stellen. Somit können Sie vermeiden, dass das Visum vor der Einreise bereits abgelaufen ist, bzw. eine zusätzliche Gebühr für eine bevorzugte Bearbeitung wegen eines zu spät abgegebenen Antrags erhoben werden muss. Mit dem Antrag ist zugleich die Aufenthaltsdauer in China festzulegen.

4. Die normale Bearbeitungszeit beträgt 4 Arbeitstage, in Ausnahmefällen kann ein Expressvisum auch für den gleichen Tag bentragt werden. (Hierfür wird ein Aufpreis in Höhe von 30 Euro fällig; Dies gilt auch wenn die Beantragung erst kurz vor Annahmeschluss entgegegen genommen wird und das Visum erst am folgenden Arbeitstag abgeholt werden kann; Ab dem 1. Januar wird die Beantragung nur im Notfall, -wie z. B. Besuch eines Schwerkranken oder dringende Termine für Anlagenmontage und Anlagenreparatur- angenommen. Dazu sind ein schriftlicher Antrag und entsprechende Unterlagen als Beweis für den Notfall erforderlich). Für Bearbeitung innerhalb des 2. und 3. Arbeitstages wird ein Aufpreis in Höhe von 20 Euro erhoben.

5. Alle im Visum eingetragenen Daten müssen bei Abholung gründlich überprüft werden.

6. Die zuständigen Konsuln sind berechtigt, die Gültigkeits- und Aufenthaltsdauer sowie die Anzahl der Einreisen gemäß den chinesischen Gesetzen und Vorschriften festzulegen, Anträge zurückzuweisen, bzw. ein bereits ausgestelltes Visum zu ändern oder aufzuheben, ohne hierfür Gründe anführen zu müssen.

7. Die Verantwortung für Verzögerungen bei der Barbeitung und Unkosten wegen Nichtachtung dieses Merkblattes sind vom Antragsteller zu tragen.

Erforderliche Papiere für Einzelvisum:

Tourismusvisum od. Besuchsvisum - L Visum:

1. Reisepass, Gültigkeit noch mindestens 6 Monate, mindestens eine leere Seite für das Visum.

2. Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular ( Blockschrift ) mit einem Lichtbild.

3. Reisebestätigung vom Reisebüro für die Gruppentouristen.

4. Einladung von den jeweils einladenden Personen für Familienzusammenführung und Freundenbesuch ( mit Pass- oder Auswieskopie von den einladenden Personen).

5. Flug- und Hotelreservierung für die Antragsteller, die die China-Reise selbst organisieren. 

6. Für Antragsteller eines Drittstaates außerhalb der EU ist die langfristige deutsche Aufenthaltserlaubnis (Original und Kopie) beizulegen, für EU-Bürger der Nachweis des Wohnsitzes und die Aufenthaltsbescheinigung.

Geschäftsvisum – F Visum:

1. Reisepass, Gültigkeit noch mindestens 6 Monate, mindestens eine leere Seite für das Visum.

2. Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular ( Blockschrift ) mit einem Lichtbild.

3. Für Antragsteller eines Drittstaates außerhalb der EU ist die langfristige deutsche Aufenthaltserlaubnis (Original und Kopie) beizulegen, für EU-Bürger der Nachweis des Wohnsitzes und die Aufenthaltsbescheinigung.

4. Das Einladungsschreiben einer bevollmächtigten chinesischen Dienststelle bzw. Institution oder einer von ihnen ermächtigten Firma in der VR China.

Arbeitsvisum – Z Visum:

Z-Visum, Gültigkeit 3 Monate, einmalige Einreise, Aufenthaltsdauer "000". Inhaber des Z-Visums sind dazu verpflichtet, sich innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei den örtlichen Ämtern für öffentliche Sicherheit registrieren zu lassen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

1. Reisepass mit mindestens einer leeren Seite für den Visumeintrag. Dieser muss nach dem Tag der Einreise noch mindestens 12 Monate gültig sein.

2. Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular ( Blockschrift ) mit einem Lichtbild.

3. Für Antragsteller eines Drittstaates außerhalb der EU ist die langfristige deutsche Aufenthaltserlaubnis (Original und Kopie) beizulegen, für EU-Bürger der Nachweis des Wohnsitzes und die Aufenthaltsbescheinigung.

4. Eine Arbeitserlaubnis (Original und Kopie) des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit der V.R. China oder ein Expertenausweis (Original und Kopie) vom Amt für Angelegenheiten ausländischer Experten.

5. Eine offizielle Visabenachrichtigung (Original) von einer bevollmächtigten chinesischen Dienststelle bzw. Institution.

6. Ein aktueller Gesundheitstest inklusive einer HIV-Untersuchung. Das Formular für die Gesundheitsuntersuchung ist von unserer Webseite herunterzuladen.

Studentenvisum – F od. X Visum:

Je nach der Aufenthaltsdauer werden zwei Arten von Studentenvisa erteilt:

1. Kurzfristiges Studentenvisum: Dieses entspricht einem verlängerten F-Visum, die Gültigkeitszeit beträgt 3 Monate, mit einer einmaligen Einreise und einer Aufenthaltsdauer von bis zu 180 Tagen.

2. Langfristiges Studentenvisum: X-Visum. Die Gültigkeitszeit beträgt 3 Monate, mit einer einmaligen Einreise und einer Aufenthaltsdauer "000". Inhaber des X-Visums sind verpflichtet, sich innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Einreise bei den örtlichen Ämtern für öffentliche Sicherheit registrieren zu lassen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Folgende Papiere sind erforderlich, um ein X-Visum zu beantragen:

1. Reisepass mit mindestens einer leeren Seite für den Visumeintrag. Dieser muss nach dem Tag der Einreise noch mindestens 12 Monate gültig sein.

2. Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular ( Blockschrift ) mit einem Lichtbild.

3. Für Antragsteller eines Drittstaates außerhalb der EU ist die langfristige deutsche Aufenthaltserlaubnis (Original und Kopie) beizulegen, für EU-Bürger der Nachweis des Wohnsitzes und die Aufenthaltsbescheinigung.

4. Zulassungspapiere der Universität bzw. Schule (Original und Kopie)

5. Das vom Chinesischen Bildungsministerium ausgestellte Visumantragsformular (Original und Kopie).

6. Ein aktueller Gesundheitstest inklusive HIV-Untersuchung (Für Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen ist der Test nicht erforderlich). Das Formular für Gesundheitsuntersuchung ist von unserer Webseite herunterzuladen.

Merkblatt zur Beantragung eines Visums für Macau

Eine visumfreie Einreise nach Macau ist zur Zeit den Staatsbürgern aus 36 Ländern gestattet (darunter Deutschland, USA und Portugal). Die Staatsbürger der übrigen Länder sind verpflichtet, nach Ankunft am Flughafen in Macau einen Visumantrag zu stellen.

http://www.gov.mo/egi/Portal/index.jsp

Merkblatt zur Beantragung eines Visums für Hongkong für deutsche Staatsbürger

Deutsche Staatsbürger können mit einem gültigen Reisepass visumfrei zu Kurzaufenthalten von bis zu 90 Tagen nach Hongkong einreisen. In folgenden Situationen hingegen ist ein Visum beim Generalkonsulat der V.R. China oder bei der Immigrationsbehörde in Hongkong zu beantragen.

1. Der Aufenthalt dauert länger als 90 Tage.

2. Die Einreise dient der Aufnahme einer Arbeitsstelle, einer langfristigen Übersiedlung, Aufführungen, Veranstaltungen und einer Messe oder Ausstellung.

3. Der Aufenthalt dient einem Studium, beruflicher Ausbildung oder Fortbildung in verschiedenen Sektoren.

Folgende Unterlagen sind für das Visum zur Einreise nach Hongkong beim Generalkonsulat der V.R. China in Frankfurt a. M. einzureichen:

1. Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular für das Hongkong-Visum mit 2 Lichtbildern.

2. Weitere Unterlagen und Identitätsnachweise müssen auf Nachfrage der zuständigen Konsuln vorgelegt werden.

Da das Genehmigungsverfahren der Immigrationsbehörde in Hongkong obliegt, kann die Bearbeitungsdauer nicht festgelegt werden, eine Expressbearbeitung ist nicht möglich.

Weitere Informationen zur Beantragung des Visums für Hongkong und eine vollständige Auflistung der visumpflichtigen Länder sind auf folgender Internetseite abrufbar.

http://www.info.gov.hk/immd/